Die Macht der Gewohnheit - Gewohnheitsrecht und Homeoffice

Redakteur*in
Redakteur*in, 31.03.2022

Im Durchschnitt werden meist 60 Tage angegeben, um eine neue Gewohnheit voll zu integrieren, dazu gehört oft Training und Disziplin.

Ein deutsches Sprichwort sagt – am anhänglichsten sind die schlechten Gewohnheiten. Dies trifft allerdings u.a. im Homeoffice und im Büro zu.

Was bedeutet eigentlich Homeoffice und wie sieht es mit dem Gewohnheitsrecht aus?

Wir sind neulich über einen spannenden Artikel des Harvard Business Manager Magazins gestolpert (23.03., Maren Jensen, „Wenn das Homeoffice zum Gewohnheitsrecht wird“).
Fairerweise muss man dazu sagen, Artikel über Homeoffice findet man aktuell wie Sand am Meer. Vieles wurde, vor allem durch die Pandemie, diskutiert und praktiziert – dazu zählt auch unsere Tätigkeit von dem heimischen Schreibtisch aus.

Wir wollten uns mit dem Thema mal etwas intensiver beschäftigen und haben uns mit Definitionen und Studien auseinandergesetzt.
Homeoffice ist erst einmal „Heimarbeit“ also ein heimisches Arbeitszimmer. Als Synonym wird auch „Telearbeit“ verwendet.
Mit dem Begriff Homeoffice sind regelmäßig sog. Telearbeitsplätze gemeint. Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten.

Es gibt drei Formen der Telearbeit

1. In Vollzeit aus dem Homeoffice verrichte Tätigkeit
- Ausschließlich von zu Hause, mit voll ausgestattetem Arbeitsplatz, Arbeitszimmer
2. Alternierend (abwechseln)
- Zum Beispiel teilt man sich mit Kollegen einen Arbeitsplatz und wechselt sich ab
3. Mobil – der Arbeitsplatz bewegt sich mit dem Mitarbeiter
- Vor allem im Vertrieb oder bei Tätigkeiten mit hohem Reiseaufkommen gerne genutzt

Die wichtigste Voraussetzung ist die Tätigkeit. Persönlichkeiten aus dem medizinischen Bereich oder aus der Produktion werden sich weniger mit den Themen beschäftigen dürfen.
Alles hat seine Vor- und Nachteile, dies ist unseres Erachtens individuell zu betrachten. Beispielweise sprechen Kritiker von einem hohen Koordinationsaufwand. Hier sollte man hinterfragen, was damit gemeint ist. Technisch sollte es heute abbildbar sein. Zugehörigkeit durch die Verwendung von Kameras und regelmäßigen Meetings ist auch möglich, wenn mit regelmäßig wöchentlich oder täglich gemeint ist. Ein agiles Arbeitsumfeld und moderne Arbeitsmethoden lassen sich gut neu integrieren und leben. Allerdings fängt es im Kopf an und vor allem in den Führungsetagen.

Das Arbeiten aus den privaten Räumen ist allerdings nicht regelfrei. Folgende Punkte müssen berücksichtigt werden:

• Arbeitssicherheit
• Gesundheitsschutz
• Arbeitsrecht
• Vereinbarungen sollten in Schriftform erfolgen, ist aber nicht vorgeschrieben, hierzu empfehlen sich Zusatzvereinbarungen
• Datenschutz

In dem oben genannten Artikel geht es um das Gewohnheitsrecht. Wir haben uns gefragt, was bedeutet denn überhaupt Gewohnheitsrecht?

Definition
Ein schriftlich nicht festgelegtes Recht, das durch fortwährende Praktizierung und längeren Tradition verbindlich ist.
Allerdings benötigt ein Gewohnheitsrecht auch eine gewisse Einigkeit, die Rechte und Pflichten mit sich bringt (siehe oben). Ist es in diesem Kontext also möglich einen Anspruch auf ein Gewohnheitsrecht zu haben, wenn es sich um eine temporäre Homeoffice „Regelung“ im Zuge der Pandemie (also einem Ausnahmezustand) handelt? Fraglich, diese Frage müssen wir in die Hände einer Rechtsberatung geben. Hier gibt es allerdings schon die ersten Hinweise, dass sich diese Regelung auch einklagen lässt.
Fakt ist, seit letzter Woche gehört die Homeoffice-Pflicht der Vergangenheit an. Maren Jensen schreibt in Ihrem Artikel, dass es gar nicht so einfach ist. Nachvollziehbar, Neuinfektionen und auch die Gewohnheit steht dem Ganzen, zumindest emotional im Wege.

Ist ein Rückkehren ins Office denn überhaupt nötig? Homeoffice bringt Vorteile mit sich, ist aber auch nicht für jeden vereinbar. Dennoch sollten sich Unternehmen, also Arbeitgeber, über mehr Flexibilität Gedanken machen.
Die heimische Arbeit kann viele Vorteile bringen, aber auch Nachteile. Umso wichtiger ist, dass Unternehmen diese Möglichkeit nicht nur weiter anbieten, sie sollten sich außerdem auch Gedanken darüber machen, in welchem Umfang und mit welchem Regelwerk. Was bedeutet das für die gesamte Organisation, für Prozesse, für modernes agiles Arbeiten, Flexibilität und Kommunikation? Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass physische Erkrankungen, Vereinsamung, Überlastung und Karrierenachteile, durch geschaffene Regeln und Rahmenbedingungen abgewendet werden können.

Leider Gottes zeigen Studien, dass vor allem Frauen, durch Sorgearbeit, einer stärkeren Belastung ausgesetzt sind.
Best Practice? Was sind die Kriterien für einen erfolgreichen Umgang und für eine erfolgreiche Ausgestaltung von heimischen Arbeiten?

• Betriebliche Regelung, Rahmenbedingungen bzw. Vereinbarungen
• Flexible Arbeitszeiten (unter Berücksichtigung von Obergrenzen, Zeiterfassung, gemeinsam erarbeitete Ziele bzgl. des Arbeitspensums, Vertretungsregelung)
• Transparenz intern
• Meetings, bestenfalls täglich (5-10 Min.)
• Einrichtung unter Berücksichtigung der Sicherheit und der Gesundheit
• Feedback
• Kombination aus mobilen Arbeiten – Homeoffice – und ggf. festen Präsenztagen

Es bleibt spannend, wir müssen als Arbeitgeber und Arbeitnehmer unsere Hausaufgaben machen, Chancen sehen und auch ergreifen. Die Vertrauensfrage wird auf ein neues Level gehoben. Viele neue Themen entstehen in der Arbeitswelt, sind diese der Schlüssel zu mehr Leistung, Gesundheit, Erfolg und vor allem mehr Work-Life-Balance? Es bleibt spannend!
 

Themen, die uns bewegen.